Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich
Die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
der Dienstleistungsfirma „Flame Records – Lukas Nowotny“ – nachstehend
Dienstleister genannt – sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen, als
auch für die Vermietung von Material unabhängig von einer Dienstleistung, mit
seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber oder Kunde genannt.Soweit
einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen
vor.2. Vertragsgegenstand
2.1 Die
Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien
nicht gewollt und wird nicht begründet.2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche
Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von
eventuellen Verpflichtungen frei.2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für
andere Auftraggeber tätig zu werden.3. Zustandekommen
des Vertrages3.1 Das
Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot / Kostenvoranschlag) und dessen
Annahme durch den Dienstleister zustande. Es handelt sich bei allen Angeboten
des Dienstleisters um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die vom Dienstleister
gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes und der zu
erbringenden Dienstleistungen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich
im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die
dem technischen Fortschritt dienen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung
für Irrtümer und Druckfehler.Der
Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen
gebunden.3.2 Der
Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Aufgabenbezeichnungen / Mietprodukte sind
im schriftlichen Kostenvoranschlag beschrieben.4. Vertragsdauer
und Kündigung4.1 Erfolgt eine Bestätigung per
Telefon, so ist die Erklärung des Kunden zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem
Dienstleister verbindlich. Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann
als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf durch den Dienstleister bereitsteht.
Der Vertrag und damit eine vertragliche Bindung vom Dienstleister entsteht,
wenn der Dienstleister den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt, oder
diesen ohne weitere Rückmeldung stillschweigend ausführt.4.2 Der
Vertrag kann vom Kunden und vom Dienstleister ordentlich gekündigt werden.
Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Dienstleistungsbeginn vereinbart.4.3 Eine außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.a) Bei Kündigung des Auftrages durch den
Kunden ohne Einhaltung der Frist aus Punkt 4.2 ist eine pauschal abgestufte
Entschädigung zu bezahlen. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung.bis
zu 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 20%
der Auftragssummebis
zu 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 40%
der Auftragssummebis
zu 1 Tag vor Beginn der Dienstleistung: 60%
der Auftragssummenach Beginn der
Dienstleistung: 100% der Auftragssummebis zu 14
Tage vor Beginn des
Mietzeitraums: 20% der Auftragssummebis
zu 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 30%
der Auftragssummebis
zu 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 50% der
Auftragssummenach Übergabe der
Mietsache: 100% der AuftragssummeDem Kunden bleibt es möglich,
nachzuweisen dass dem Dienstleister im Einzelfall ein niedrigerer Schaden
entstanden ist bzw. die Aufwendungen vom Dienstleister niedriger waren als die
dadurch entstandene Entschädigung.4.4 b) Eine
Kündigung des Auftrages durch den Dienstleister ist möglich, wenn er ohne
eigenes Verschulden nicht in der Lage ist die Dienstleistung(en) zu erfüllen
(Krankheit, Schäden, Insolvenz, Diebstahl) oder die Mietsache in ordnungsgemäßem
Zustand zu übergeben.5. Leistungsumfang,
Pflichten der Vertragspartner5.1 Die vom
Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Dienstleistungen, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.5.2 Der
Kunde stellt für die durch ihn gestellten Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands,
Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den einschlägigen
BG-Vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese Kräfte mit
den für sie geltenden Regeln des Arbeitsschutzes vertraut sind und diese Regeln
einhalten. Ebenso ist der Kunde für sämtliche gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlich dieser Kräfte (Sozialversicherung, Steuerrecht etc.) alleine
verantwortlich und stellt den Dienstleister diesbezüglich von jeglicher Haftung
frei.5.3 Der
Kunde hat den mit dem Dienstleister abgesprochenen Stromanschluss mit
entsprechender Absicherung und einer elektrotechnisch zulässigen
Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen.5.4 Der Kunde
hat sicherzustellen, dass die An- und Abfahrt sowie die Entlade- und
Lademöglichkeiten für die Fahrzeuge des Dienstleisters uneingeschränkt und mit
der notwendigen Tragfähigkeit gewährleistet sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu
tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können,
wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der
geschuldeten Leistungen beim Dienstleister erfragt werden können. Insbesondere
haftet der Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte
Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der
Leistung des Dienstleisters führen können, rechtzeitig und entsprechend der
vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise erbringen. Zudem
ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion
beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen entsprechend der technischen
Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung, erbringen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Dienstleister, sämtliche
Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit diese nicht
ausdrücklich zum Gewerk des Dienstleisters gehören bzw. für dieses vertraglich
vereinbart sind.5.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu
tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und
Abbauzeiten aus den für die Arbeiten des Dienstleisters benötigten Bereiche
entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen
oder das Personal des Dienstleisters ausgeht, durch die Anlagen des Dienstleisters
eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten des Dienstleisters durch
diese Personen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere während
der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im
Gefahrenbereich befinden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei
Veranstaltungen, bei denen die Anlagen des Dienstleisters über Nacht auf demVeranstaltungsgelände
verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass
die Anlagen innerhalb und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten vor
dem Zugriff Dritter oder vor Beschädigung oder Abhandenkommen geschützt sind.5.6 Der
Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bühne gegenüber dem Publikum hinreichend
abgeschirmt ist. Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den
ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese Leistung ist durch den
Dienstleister zu erbringen. Der Kunde haftet im Übrigen für sämtliche Schäden
dritter Personen, insbesondere Besucher. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters herbeigeführt wurden.5.7 Der
Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von
Fahrzeugen sowie Geräten des Dienstleisters und Verletzungen des Personals des
Dienstleisters, sofern er seinen unter den Punkten 5.2 – 5.6 genannten
Pflichten nicht nachkommt. Ebenso haftet der Kunde für Beschädigungen oder
Abhandenkommen der Anlagen des Dienstleisters durch seine Person, durch vom
Kunden beauftragte Personen, durch das Publikum, durch Randalierer oder durch
Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln. Dies gilt
nicht, sofern sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann,
§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Geräte und
Ausrüstungen des Dienstleisters nicht gegen Abhandenkommen / Diebstahl
versichert sind. Diese Versicherung muss durch den Kunden auf dessen eigenen
Wunsch hin abgeschlossen werden, sollte er die diesbezüglich bestehende Haftung
nicht selbst tragen wollen.5.8 Im
Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die
ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen des Dienstleisters.5.9 Der
Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis
seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag
einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für
die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.5.10 Ist dem
Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen.5.11 Der
Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften
und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Geräte
verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas Anderes vereinbart.Die
Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei
der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen,
Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und
effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.5.12 Jeder
der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw.
Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung,
kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
Ankündigung berechnet werden.Ggf.
werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.6. Mietbedingungen
6.1 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für
die Sicherheit und Unversehrtheit des Mietmaterials, solange es sich in seinem
Besitz befindet. Eine Versicherung des Materials obliegt dem Kunden, sofern
eine solche gewünscht ist.6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung,
Rückgabe und Sicherung der gemieteten Materialien verantwortlich.6.3 Schäden oder Verlust der Mietsache während der
Mietdauer liegen in der Haftung des Kunden.6.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietmaterial
in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Bei
Beschädigungen oder Verlust behält sich der Dienstleister vor, Ersatz- oder
Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.6.5 Anzeige von Schäden: Der Kunde ist
verpflichtet, dem Dienstleister jeden Schaden oder Verlust an der Mietsache
unverzüglich anzuzeigen und nach bestem Wissen Auskunft über den Hergang zu
geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines wissentlichen Schadens, haftet er
für daraus resultierende Folgeschäden.7. Preise und
Zahlungsbedingungen7.1 Dienstleistungen
werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung
fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung
vereinbart ist.7.2 Angegebene
Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in
Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden
Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des
Leistungsumfangs.7.3 Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer
wird in Angebot und Rechnung separat ausgewiesen.7.4 Rechnungen
sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein, ist der Dienstleister
berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Diese betragen 8 % p.a. über dem
zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, es sei denn, der Dienstleister
kann einen höheren Zinssatz nachweisen. Das Zahlungsziel kann abweichend
vereinbart werden und ist in diesem Fall auf der Rechnung entsprechend
vermerkt.8. Haftung
8.1 Der
Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Der
Dienstleister haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und
Vertreter in demselben Umfang.8.2 Die
Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.9. Gerichtsstand
Für
die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches
Recht.Hat
der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich der Gerichtsstand des
Dienstleisters für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig.10. Datenschutz
Der Dienstleister speichert und verarbeitet
personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur
Vertragserfüllung werden Daten nur in dem Maße verarbeitet, wie dies zur
Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.11. Schlussbestimmungen
und salvatorische Klausel11.1 Vertragssprache
ist deutsch.11.2 Der
Dienstleister behält sich das Recht vor, die AGBs an veränderte gesetzliche
oder technische Anforderungen anzupassen. Der Auftraggeber wird über
wesentliche Änderungen unverzüglich informiert.11.3 Sollte
eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Dienstleister und der Kunde werden die
nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der
Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.Stand: 31.10.2024 73054 Eislingen/Fils
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