1. Geltungsbereich, Einbeziehung und Begriffe
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma „Flame Records – Lukas Nowotny“ – nachstehend Dienstleister genannt – sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen als auch für die Vermietung von Material unabhängig von einer Dienstleistung, mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber oder Kunde genannt.
1.2 Die AGB werden Vertragsbestandteil, indem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung auf sie hingewiesen wird und der Kunde die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (z. B. durch Bereitstellung auf der Website und als Download). Gegenüber Verbrauchern erfolgt der Hinweis vor Vertragsschluss.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot / Kostenvoranschlag) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Alle Angebote des Dienstleisters sind eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben. Angaben zum Leistungsgegenstand sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Druckfehler.
3.2 Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Aufgabenbezeichnungen / Mietprodukte sind im schriftlichen Kostenvoranschlag beschrieben.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung
4.1 Erfolgt eine Bestätigung per Telefon, ist die Erklärung des Kunden zum Zeitpunkt des Telefonats verbindlich. Bei Bestellung per E-Mail gilt der Zugang als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf bereitsteht. Der Vertrag entsteht, wenn der Dienstleister den Auftrag in Textform bestätigt oder ihn stillschweigend ausführt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden; vereinbart wird eine Frist von 4 Wochen zum Dienstleistungsbeginn. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 5) bleibt unberührt.
4.3 Storniert der Kunde den Auftrag ohne Einhaltung der Frist aus 4.2, ist eine pauschalierte Entschädigung zu zahlen. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
Dienstleistung:
- bis zu 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 20 % der Auftragssumme
- bis zu 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 40 % der Auftragssumme
- bis zu 1 Tag vor Beginn der Dienstleistung: 60 % der Auftragssumme
- nach Beginn der Dienstleistung: 100 % der Auftragssumme
Vermietung:
- bis zu 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 20 % der Auftragssumme
- bis zu 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 30 % der Auftragssumme
- bis zu 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 50 % der Auftragssumme
- nach Übergabe der Mietsache: 100 % der Auftragssumme
Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie ein etwaiger anderweitiger Erwerb des Dienstleisters angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.4 Eine Kündigung durch den Dienstleister ist möglich, wenn er ohne eigenes Verschulden nicht leisten kann (z. B. Krankheit, Schäden, Insolvenz, Diebstahl) oder die Mietsache nicht ordnungsgemäß übergeben kann. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgenden Regelungen gelten nur für Verbraucher (§ 1.3), die den Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Flame Records – Lukas Nowotny, Wasserbergstr. 7, 73054 Eislingen/Fils, E-Mail: kontakt@flame-records.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang des Widerrufs zurückzuzahlen, und zwar mit demselben Zahlungsmittel, das Sie eingesetzt haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.
Vorzeitiges Erlöschen / Ausnahmen
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen, wenn der Dienstleister die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Es besteht ferner nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
An: Flame Records – Lukas Nowotny, Wasserbergstr. 7, 73054 Eislingen/Fils, E-Mail: kontakt@flame-records.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / die Anmietung des folgenden Materials (*): ______
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
(*) Unzutreffendes streichen.
6. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
6.1 Die zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Dienstleistungen gemäß dem erteilten Auftrag.
6.2 Der Kunde stellt für die durch ihn gestellten Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands, Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den einschlägigen BG-Vorschriften und ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes sowie alle gesetzlichen Anforderungen (Sozialversicherung, Steuerrecht) dieser Kräfte allein verantwortlich; er stellt den Dienstleister insoweit von jeglicher Haftung frei.
6.3 Der Kunde hat den abgesprochenen Stromanschluss mit entsprechender Absicherung und einer elektrotechnisch zulässigen, VDE-geprüften Anschlussausführung zur Verfügung zu stellen.
6.4 Der Kunde stellt sicher, dass An-/Abfahrt sowie Entlade-/Lademöglichkeiten uneingeschränkt und tragfähig gewährleistet sind und die Auf-/Abbau-Zeitpläne eingehalten werden können. Er haftet dafür, dass beteiligte Drittfirmen rechtzeitig und entsprechend den technischen Sicherheitsvorschriften (z. B. Versammlungsstättenverordnung) leisten, und verpflichtet sich, die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit sie nicht zum Gewerk des Dienstleisters gehören.
6.5 Der Kunde sorgt dafür, dass unbefugte Personen aus den benötigten Bereichen entfernt werden können, falls von ihnen eine Gefahr ausgeht oder die Arbeiten erschwert werden. Verbleiben die Anlagen über Nacht auf dem Gelände, sind sie vom Kunden vor Zugriff Dritter, Beschädigung und Abhandenkommen zu schützen.
6.6 Der Kunde sorgt für hinreichende Abschirmung der Bühne gegenüber dem Publikum und haftet für Standsicherheit und ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, sofern dies nicht der Dienstleister erbringt. Er haftet für Schäden Dritter, insbesondere Besucher; ausgenommen sind Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters.
6.7 Der Kunde haftet für Abhandenkommen/Beschädigung von Fahrzeugen und Geräten des Dienstleisters sowie Verletzungen des Personals, sofern er seinen Pflichten nach 6.2–6.6 nicht nachkommt; dies gilt nicht, soweit er sich vom vermuteten Verschulden entlasten kann (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Geräte sind nicht gegen Diebstahl versichert; eine solche Versicherung muss der Kunde bei Bedarf selbst abschließen.
6.8 Im Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen.
6.9 Jeder Vertragspartner kann in Textform Änderungen des Leistungsumfangs beantragen. Der Empfänger prüft Durchführbarkeit und Bedingungen und teilt dies unverzüglich in Textform mit. Umfangreicher Prüfaufwand kann bei vorheriger Ankündigung berechnet werden.
7. Sicherheitsrelevante Leistungen und Meister-Leistungen
7.1 Sofern sicherheitsrelevante Leistungen beauftragt werden – insbesondere Bühnen- und Aufbautenabnahmen, Erstellung oder Begleitung von Sicherheitskonzepten sowie Tätigkeiten als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) – erbringt der Dienstleister diese nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (insbesondere VStättVO und den einschlägigen DGUV-Vorschriften).
7.2 Der konkrete Umfang, insbesondere ob der Dienstleister als verantwortliche Person für die gesamte Veranstaltung oder nur für das eigene Gewerk benannt wird, ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
7.3 Die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung sowie für Gewerke außerhalb des beauftragten Leistungsumfangs verbleibt beim Auftraggeber bzw. Veranstalter. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Statik-, Aufbau- und Bestuhlungspläne) bereitstellt.
8. Mietbedingungen
8.1 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Sicherheit und Unversehrtheit des Mietmaterials, solange es sich in seinem Besitz befindet. Eine Versicherung obliegt dem Kunden, sofern gewünscht.
8.2 Der Kunde ist für ordnungsgemäße Nutzung, Rückgabe und Sicherung der gemieteten Materialien verantwortlich.
8.3 Schäden oder Verlust der Mietsache während der Mietdauer liegen in der Haftung des Kunden.
8.4 Der Kunde gibt das Mietmaterial in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zurück. Bei Beschädigung oder Verlust behält sich der Dienstleister vor, Ersatz- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
8.5 Der Kunde zeigt jeden Schaden oder Verlust unverzüglich an und gibt nach bestem Wissen Auskunft über den Hergang. Unterlässt er die Anzeige eines wissentlichen Schadens, haftet er für Folgeschäden.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Dienstleistungen werden zum vereinbarten Festpreis nach Beendigung fällig und berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Schätzpreise sowie „ab“-Preise, insbesondere in Kostenvoranschlägen und auf der Website, sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Maßgeblich ist das individuelle Angebot.
9.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; diese wird in Angebot und Rechnung separat ausgewiesen.
9.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart und vermerkt ist. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister Verzugszinsen verlangen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € verlangt werden; sie ist auf einen Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten anzurechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
10. Haftung
10.1 Der Dienstleister haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; für Garantien verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); insoweit ist der Ersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Für Erfüllungsgehilfen und Vertreter haftet er im selben Umfang.
10.2 Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthalt gewährte Schutz nicht entzogen wird. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat oder ist er Kaufmann, ist der Sitz des Dienstleisters ausschließlicher Gerichtsstand.
12. Datenschutz
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
13.1 Vertragssprache ist deutsch.
13.2 Der Dienstleister kann die AGB an veränderte gesetzliche oder technische Anforderungen anpassen. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
13.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 22.06.2026 · 73054 Eislingen/Fils
