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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. 1.     Geltungsbereich

     

            Die
    nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
    der Dienstleistungsfirma „Flame Records – Lukas Nowotny“ – nachstehend
    Dienstleister genannt – sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen, als
    auch für die Vermietung von Material unabhängig von einer Dienstleistung, mit
    seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber oder Kunde genannt.

     

                     Soweit
    einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB
    abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen
    vor.

     

     

    2.     Vertragsgegenstand

     

    2.1   Die
    Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
    individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien
    nicht gewollt und wird nicht begründet.

     

    2.2   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche
    Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von
    eventuellen Verpflichtungen frei.

     

    2.3   Es steht dem Dienstleister frei, auch für
    andere Auftraggeber tätig zu werden.

     

     

    3.     Zustandekommen
    des Vertrages

     

    3.1   Das
    Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines
    Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot / Kostenvoranschlag) und dessen
    Annahme durch den Dienstleister zustande. Es handelt sich bei allen Angeboten
    des Dienstleisters um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches
    Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die vom Dienstleister
    gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes und der zu
    erbringenden Dienstleistungen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich
    im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die
    dem technischen Fortschritt dienen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung
    für Irrtümer und Druckfehler.

                     Der
    Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen
    gebunden.

     

     

    3.2   Der
    Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Aufgabenbezeichnungen / Mietprodukte sind
    im schriftlichen Kostenvoranschlag beschrieben.

     

     

    4.     Vertragsdauer
    und Kündigung

     

    4.1   Erfolgt eine Bestätigung per
    Telefon, so ist die Erklärung des Kunden zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem
    Dienstleister verbindlich. Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann
    als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf durch den Dienstleister bereitsteht.
    Der Vertrag und damit eine vertragliche Bindung vom Dienstleister entsteht,
    wenn der Dienstleister den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt, oder
    diesen ohne weitere Rückmeldung stillschweigend ausführt.

     

    4.2   Der
    Vertrag kann vom Kunden und vom Dienstleister ordentlich gekündigt werden.
    Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Dienstleistungsbeginn vereinbart.

     

    4.3   Eine außerordentliche
    Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.

            a) Bei Kündigung des Auftrages durch den
    Kunden ohne Einhaltung der Frist aus Punkt 4.2 ist eine pauschal abgestufte
    Entschädigung zu bezahlen. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung.

    bis
    zu         14 Tage      vor Beginn der Dienstleistung:  20%
    der Auftragssumme

    bis
    zu           7 Tage      vor Beginn der Dienstleistung:  40%
    der Auftragssumme

    bis
    zu           1 Tag        vor Beginn der Dienstleistung:  60%
    der Auftragssumme

    nach Beginn der
    Dienstleistung: 100% der Auftragssumme

     

    bis zu         14
    Tage      vor Beginn des
    Mietzeitraums:  20% der Auftragssumme

    bis
    zu           7 Tage      vor Beginn des Mietzeitraums:  30%
    der Auftragssumme

    bis
    zu           1 Tag        vor Beginn des Mietzeitraums:  50% der
    Auftragssumme

    nach Übergabe der
    Mietsache:  100% der Auftragssumme

     

                     Dem Kunden bleibt es möglich,
    nachzuweisen dass dem Dienstleister im Einzelfall ein niedrigerer Schaden
    entstanden ist bzw. die Aufwendungen vom Dienstleister niedriger waren als die
    dadurch entstandene Entschädigung.

     

    4.4   b) Eine
    Kündigung des Auftrages durch den Dienstleister ist möglich, wenn er ohne
    eigenes Verschulden nicht in der Lage ist die Dienstleistung(en) zu erfüllen
    (Krankheit, Schäden, Insolvenz, Diebstahl) oder die Mietsache in ordnungsgemäßem
    Zustand zu übergeben.

     

     

    5.     Leistungsumfang,
    Pflichten der Vertragspartner

     

    5.1   Die vom
    Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
    aufgelisteten Dienstleistungen, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

     

    5.2   Der
    Kunde stellt für die durch ihn gestellten Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands,
    Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den einschlägigen
    BG-Vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese Kräfte mit
    den für sie geltenden Regeln des Arbeitsschutzes vertraut sind und diese Regeln
    einhalten. Ebenso ist der Kunde für sämtliche gesetzlichen Anforderungen
    hinsichtlich dieser Kräfte (Sozialversicherung, Steuerrecht etc.) alleine
    verantwortlich und stellt den Dienstleister diesbezüglich von jeglicher Haftung
    frei.

     

    5.3   Der
    Kunde hat den mit dem Dienstleister abgesprochenen Stromanschluss mit
    entsprechender Absicherung und einer elektrotechnisch zulässigen
    Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen.

     

    5.4   Der Kunde
    hat sicherzustellen, dass die An- und Abfahrt sowie die Entlade- und
    Lademöglichkeiten für die Fahrzeuge des Dienstleisters uneingeschränkt und mit
    der notwendigen Tragfähigkeit gewährleistet sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu
    tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können,
    wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der
    geschuldeten Leistungen beim Dienstleister erfragt werden können. Insbesondere
    haftet der Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte
    Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der
    Leistung des Dienstleisters führen können, rechtzeitig und entsprechend der
    vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise erbringen. Zudem
    ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion
    beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen entsprechend der technischen
    Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung, erbringen. Der
    Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Dienstleister, sämtliche
    Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit diese nicht
    ausdrücklich zum Gewerk des Dienstleisters gehören bzw. für dieses vertraglich
    vereinbart sind.

     

    5.5   Der Kunde hat dafür Sorge zu
    tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und
    Abbauzeiten aus den für die Arbeiten des Dienstleisters benötigten Bereiche
    entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen
    oder das Personal des Dienstleisters ausgeht, durch die Anlagen des Dienstleisters
    eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten des Dienstleisters durch
    diese Personen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere während
    der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im
    Gefahrenbereich befinden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei
    Veranstaltungen, bei denen die Anlagen des Dienstleisters über Nacht auf dem

                     Veranstaltungsgelände
    verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass
    die Anlagen innerhalb und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten vor
    dem Zugriff Dritter oder vor Beschädigung oder Abhandenkommen geschützt sind.

     

    5.6   Der
    Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bühne gegenüber dem Publikum hinreichend
    abgeschirmt ist. Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den
    ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese Leistung ist durch den
    Dienstleister zu erbringen. Der Kunde haftet im Übrigen für sämtliche Schäden
    dritter Personen, insbesondere Besucher. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz
    oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters herbeigeführt wurden.

     

    5.7   Der
    Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von
    Fahrzeugen sowie Geräten des Dienstleisters und Verletzungen des Personals des
    Dienstleisters, sofern er seinen unter den Punkten 5.2 – 5.6 genannten
    Pflichten nicht nachkommt. Ebenso haftet der Kunde für Beschädigungen oder
    Abhandenkommen der Anlagen des Dienstleisters durch seine Person, durch vom
    Kunden beauftragte Personen, durch das Publikum, durch Randalierer oder durch
    Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln. Dies gilt
    nicht, sofern sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann,
    § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Geräte und
    Ausrüstungen des Dienstleisters nicht gegen Abhandenkommen / Diebstahl
    versichert sind. Diese Versicherung muss durch den Kunden auf dessen eigenen
    Wunsch hin abgeschlossen werden, sollte er die diesbezüglich bestehende Haftung
    nicht selbst tragen wollen.

     

    5.8   Im
    Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die
    ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen des Dienstleisters.

     

    5.9   Der
    Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis
    seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag
    einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für
    die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

     

    5.10 Ist dem
    Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
    nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
    setzen.

     

    5.11 Der
    Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften
    und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Geräte
    verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas Anderes vereinbart.

     

                     Die
    Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei
    der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen,
    Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und
    effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

     

    5.12 Jeder
    der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
    Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
    Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
    Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw.
    Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.
    Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung,
    kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger
    Ankündigung berechnet werden.

     

                     Ggf.
    werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen
    vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
    Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
    allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

     

    6.     Mietbedingungen

     

    6.1 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für
    die Sicherheit und Unversehrtheit des Mietmaterials, solange es sich in seinem
    Besitz befindet. Eine Versicherung des Materials obliegt dem Kunden, sofern
    eine solche gewünscht ist.

     

    6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung,
    Rückgabe und Sicherung der gemieteten Materialien verantwortlich.

     

    6.3 Schäden oder Verlust der Mietsache während der
    Mietdauer liegen in der Haftung des Kunden.

     

    6.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietmaterial
    in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Bei
    Beschädigungen oder Verlust behält sich der Dienstleister vor, Ersatz- oder
    Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

     

    6.5 Anzeige von Schäden: Der Kunde ist
    verpflichtet, dem Dienstleister jeden Schaden oder Verlust an der Mietsache
    unverzüglich anzuzeigen und nach bestem Wissen Auskunft über den Hergang zu
    geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige eines wissentlichen Schadens, haftet er
    für daraus resultierende Folgeschäden.

     

     

    7.     Preise und
    Zahlungsbedingungen

     

    7.1   Dienstleistungen
    werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung
    fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung
    vereinbart ist.

     

    7.2   Angegebene
    Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in
    Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden
    Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des
    Leistungsumfangs.

     

    7.3   Alle
    Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer
    wird in Angebot und Rechnung separat ausgewiesen.

     

    7.4   Rechnungen
    sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb
    von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein, ist der Dienstleister
    berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Diese betragen 8 % p.a. über dem
    zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, es sei denn, der Dienstleister
    kann einen höheren Zinssatz nachweisen. Das Zahlungsziel kann abweichend
    vereinbart werden und ist in diesem Fall auf der Rechnung entsprechend
    vermerkt.

     

     

    8.     Haftung

     

    8.1   Der
    Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
    nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
    verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
    ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
    leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
    vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Der
    Dienstleister haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und
    Vertreter in demselben Umfang.

     

    8.2   Die
    Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz
    neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
    Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
    einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

     

     

    9. Gerichtsstand

     

            Für
    die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches
    Recht.

     

                     Hat
    der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
    anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich der Gerichtsstand des
    Dienstleisters für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig.

     

     

    10. Datenschutz

     

    Der Dienstleister speichert und verarbeitet
    personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur
    Vertragserfüllung werden Daten nur in dem Maße verarbeitet, wie dies zur
    Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

     

     

    11.   Schlussbestimmungen
    und salvatorische Klausel

     

    11.1         Vertragssprache
    ist deutsch.

    11.2          Der
    Dienstleister behält sich das Recht vor, die AGBs an veränderte gesetzliche
    oder technische Anforderungen anzupassen. Der Auftraggeber wird über
    wesentliche Änderungen unverzüglich informiert.

    11.3         Sollte
    eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
    Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Dienstleister und der Kunde werden die
    nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der
    Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

     

     

    Stand: 31.10.2024 73054 Eislingen/Fils

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